I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) der BSH Hausgeräte Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zur Instandsetzung oder – haltung seiner Hausgeräte sowie zu Vorarbeiten zur Instandsetzung oder - haltung (z. B. Überprüfungen und Erstellung von Kostenvoranschlägen) erteilt (nachfolgend „Instandsetzungsarbeiten“).

Für Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Herstellergarantie gelten die Instandsetzungsbedingungen ergänzend zu den Garantiebedingungen des Herstellers.

II. Ausführung; Preise

1. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Großgeräten erfolgt nach Terminabstimmung am Aufstellungsort. Die dem Auftraggeber genannten Besuchstermine sind unverbindlich. Der Auftraggeber wird nach besten Kräften versuchen, die genannten Termine einzuhalten.

2. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kleingeräten erfolgt nach Einsendung in die Werkstätten des Auftragnehmers. Handelt es sich um einen Fall, der unter die Herstellergarantie fällt, übernimmt der Auftragnehmer die dem Auftraggeber entstandenen Versandkosten. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die auf den Webseiten des Auftragnehmers oder der mit diesem i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen angebotenen Servicepakete zu den dort genannten Voraussetzungen und Preisen beauftragen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erbringung der Instandsetzungsarbeiten sowie etwaiger damit verbundener logistischer Leistungen des reparierten Gerätes heranzuziehen.

4. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten ausgetauschte Teile und Geräte gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über.

5. Für Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Herstellergarantie gelten, die auf den Webseiten des Auftragnehmers oder der mit diesem i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen veröffentlichten oder anderweitig (z. B. im Rahmen eines Kostenvoranschlags) kommunizierten Reparatur-Komplettpreise.

III. Rückgabe; Zahlung

1. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur seines Hausgeräts geschickt, ohne hierzu eine Rückmeldung von ihm zu erhalten und reagiert der Auftraggeber trotz nochmaliger schriftlicher oder elektronischer Aufforderung zur Äußerung unter angemessener Fristsetzung und unter Hinweis auf die mögliche Folge der Entsorgung seines Hausgeräts (nachfolgend „Mahnung“) weiterhin nicht, so gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zur Entsorgung seines Hausgeräts. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, das bei ihm befindliche Hausgerät des Auftraggebers nach Ablauf von drei (3) Monaten, gerechnet ab dem Datum der Mahnung, fachgerecht und für den Auftraggeber entschädigungslos zu entsorgen.

2. Der Preis für die Instandsetzungsarbeiten ist sofort fällig und nach Wahl des Auftraggebers, per EC-Karte, Kreditkarte oder auf Rechnung zu begleichen. Auch ohne Mahnung gerät der Auftraggeber 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.

3. Ist vereinbart, dass der Auftraggeber das Reparaturgut nach Durchführung der Reparatur abholt, so muss der Auftraggeber dieses zum vereinbarten Termin abholen. Erfolgt dies nicht innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, ist der Auftragnehmer zur Entsorgung des Reparaturgutes berechtigt.

IV. Gewährleistung; Haftung

1. Im Falle von mangelhaften Instandsetzungsarbeiten stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu (§§ 634 ff. BGB) zu.

2. Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

V. Schlussbestimmungen

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Instandsetzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Regelungslücke ergeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist von den Parteien eine angemessene und wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Parteien Gewolltem in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

2. Diese Instandsetzungsbedingungen unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Instandsetzungsbedingungen ist München.

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