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Datenschutzinformationen zur Bonitätsprüfung

Für den Kauf auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren benötigen wir eine Prüfung Ihrer Bonität. Diese Prüfung ist notwendig, damit wir die mit dieser Zahlungsform verbundenen Risiken kontrollieren und so im Interesse aller Kunden einen Kauf auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren anbieten können. Die Bonitätsprüfung erfolgt durch unseren Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss (nachfolgend „Boniversum“) sowie in bestimmten Situationen durch unseren Dienstleister SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“).

Dazu übermitteln wir folgende Daten an Boniversum:

Ihre Auftragsnummer

Ihren Vor- und Nachnamen inkl. Anrede

Ihr Geburtsdatum

Ihre Rechnungsanschrift (sowie eine ggf. abweichende Lieferanschrift)

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre IP-Adresse

Den Wert und Inhalt Ihrer Bestellung

Die Bonitätsprüfung erfolgt dann in folgendem Verfahren:

In der ersten Stufe gleicht Boniversum Ihre o.g. Daten mit unseren Datenbeständen zu Kunden ab, deren Zahlungsverhalten in der Vergangenheit auffällig war (z.B. wegen Vollstreckungsmaßnahmen oder weiterer unbezahlter Rechnungen). Sofern bereits hier eine Übereinstimmung mit unseren Datenbeständen besteht, erfolgt keine weitere Prüfung und ein Kauf auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren stehen Ihnen dann leider nicht zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine der anderen Zahlungsoptionen zu wählen. Die übrigen Zahlungsoptionen unterliegen von unserer Seite keiner Bonitätsprüfung. In dieser Stufe wird Boniversum für uns als Auftragsverarbeiter aufgrund eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung, DSGVO) tätig. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Ihre Einwilligung, die Sie mit der Auswahl der Zahlungsoption „Rechnung“ oder „SEPA Lastschrift" erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Die zweite Stufe der Bonitätsprüfung wird durchgeführt, wenn der Datenabgleich in der ersten Stufe keine Übereinstimmung ergeben hat und unter Risikogesichtspunkten eine weitere Bonitätsprüfung erforderlich ist. In der zweiten Stufe gleicht Boniversum Ihren Vor- und Nachnamen inkl. Anrede, Ihr Geburtsdatum und Ihre Rechnungsanschrift mit den Datenbeständen von Boniversum ab, um einen sog. Scoring-Wert zu ermitteln.

Sollte der von Boniversum ermittelte Scoring Wert aus Risikogesichtspunkten keinen Kauf auf Rechnung oder Lastschriftverfahren ermöglichen, übermittelt Boniversum in Abhängigkeit des ermittelten Scoringwerts und dem Wert des Warenkorbs in unserem Auftrag Ihren Vor- und Nachnamen inkl. Anrede, Ihr Geburtsdatum und Ihre Rechnungsanschrift an die SCHUFA. Die SCHUFA versucht dann ebenfalls, aus ihren Datenbeständen einen Scoring-Wert zu Ihrer Person zu ermitteln. Dieser Wert gibt das Ausfallrisiko für unsere Forderung wieder. Überschreitet dieser Wert eine bestimmte Zahl oder können weder Boniversum noch SCHUFA einen Scoring-Wert zu Ihrer Person ermitteln, können wir Ihnen leider keine Zahlung auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren anbieten. Sie haben die Möglichkeit, eine der anderen Zahlungsoptionen zu wählen. Die übrigen Zahlungsoptionen unterliegen von unserer Seite keiner Bonitätsprüfung. In dieser Stufe werden Boniversum bzw. SCHUFA für die Ermittlung des Scoring-Wertes in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit tätig. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Ihre Einwilligung, die Sie mit der Auswahl der Zahlungsoption „Rechnung“ oder „SEPA Lastschrift" erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Beide Stufen der Bonitätsprüfung erfolgen in einem automatisierten Verfahren. Falls Sie Fragen zu dem automatisierten Verfahren haben oder mit der dort getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie gerne eine E-Mail an FTS-BonitaetspruefungDE@bshg.com richten. Unser Team ist werktäglich (außer samstags) tagsüber erreichbar und bearbeitet Ihr Anliegen so schnell wie möglich.

Sollten wir gezwungen sein,

• gegen Sie Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten oder

• Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich zu mahnen, die erste Mahnung mindestens 4 Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben

geben wir Ihren Vor- und Nachnamen (inkl. Anrede), Ihre Adressdaten, die Forderungshöhe und den Grund des Zahlungsausfalles mit Datum der Feststellung an Boniversum zur Berücksichtigung in der Scoring-Berechnung weiter. Rechtsgrundlage für diese Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 31 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die im Rahmen der Bonitätsprüfung verarbeiteten Daten speichern wir bzw. Boniversum und SCHUFA für 3 Jahre.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.